Schulordnung

der Johann-Heinrich-Voß-Schule

Realschule in Otterndorf

als Schülervertrag

 

 

Jeder Schüler[1] der Johann-Heinrich-Voß-Schule ist verantwortlich für die Schulgemeinschaft und verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zum Einhalten folgender Regeln, die Schüler, Eltern und Lehrer[1] gemeinsam erarbeitet haben.

 

Folgende Grundregeln verfolge ich als Ziele, um eine Schulgemeinschaft zu schaffen, in der jeder konstruktiv arbeiten kann und in der sich jeder wohl fühlt. Diese gelten für mich selbstverständlich auch im Umgang mit Schülern und Lehrern von den anderen Schulen dieses Schulzentrums:

 

  • Ich achte und akzeptiere den Anderen.
  • Ich kommuniziere, kooperiere und entscheide mit Anderen gemeinsam.
  • Ich bin aufgeschlossen gegenüber Neuem und Anderem.
  • Ich gehe mit Kritik sachgemäß um und löse Konflikte im gegenseitigen Vertrauen.
  • Ich übernehme Verantwortung für mich selbst, für Sachen und für die Umwelt.

 

Die folgenden Verhaltensregeln umfassen die Bereiche Unterricht, Haus und Verkehr. Dem angeschlossen folgt ein Abschnitt über Erziehungsmaßnahmen.

 

Unterricht

 

Wir wollen ein gutes Lernklima.

Schüler haben das Recht ungestört zu lernen, Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten. Der Klassenraum ist unser Lernarbeitsplatz. Wenn es darin ordentlich ist, fühlen wir uns darin wohl.

Um dies zu ermöglichen gelten für mich folgende Regeln:

  • Bis zum Eintreffen des Lehrers verhalte ich mich ruhig auf meinem Platz (oder vor dem Klassenraum, falls dieser noch nicht aufgeschlossen ist) und halte meine Arbeitsmaterialien für den folgenden Unterricht bereit.
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls der unterrichtende Lehrer 5 Minuten nach dem Pausenzeichen nicht im Klassenraum ist, melden die Klassensprecher im Sekretariat das Fehlen. Schüler und Lehrer begründen ihre Verspätungen.
  • Versäumten Unterrichtsstoff hole ich eigenverantwortlich nach.
  • Während des Unterrichts halte ich mich an die allgemein bekannten Gesprächsregeln (ich melde mich zu Wort, ich höre zu, ich achte andere, lasse sie ausreden und lache sie nicht aus).
  • Im Unterricht ist mir das Kauen von Kaugummi nicht erlaubt. Essen und Trinken darf ich in der Pause.
  • Mein Handy, der Signalton meiner Uhr u.a. ist ausgeschaltet.
  • Am Ende der Unterrichtsstunde wischen die dafür vorgesehenen Schüler die Tafel und lüften nach Bedarf den Klassenraum.
  • Falls es mir während der Unterrichtszeit nicht gut geht, informiere ich meinen Klassenlehrer oder den in der nächsten Stunde bei mir unterrichtenden Fachlehrer.
  • Zusätzlich zu diesen Regeln kann jede Klasse gemeinsam mit dem Klassenlehrer eine eigene Klassenordnung aufstellen.

 

 

Hausordnung

 

Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um und verhalten uns so, dass wir uns und das Haus mit seinen Einrichtungen vor Schaden bewahren.

  • Es ist selbstverständlich für mich, dass ich im Gemeinschaftsbereich, in den Klassenräumen und in den Fachräumen nichts beschmutze oder beschmiere.
  • Ich achte das Eigentum anderer und mache mich nicht an fremden Sachen zu schaffen. Fundsachen gebe ich beim Hausmeister ab.
  • Schäden oder auch Unfälle melde ich sofort bei einem Lehrer oder beim Hausmeister.
  • Ich renne nicht im Schulgebäude herum und bleibe während der kleinen Pause auf der Traktetage meines Klassenzimmers, wenn ich nicht in einen Fachraum wechseln muss.
  • Zu Beginn der großen Pause gehe ich zügig in den Pausenbereich.
  • In Freistunden halte ich mich ruhig im Pausenbereich auf und vermeide Unterrichtsstörungen bei anderen Klassen.
  • In der Unterrichtszeit, in den Pausen und während der Freistunden darf ich das Schulgelände aus Versicherungsgründen nicht verlassen. Ausnahmefälle muss ich mit einem Lehrer absprechen.
  • Rangeleien, auch „Spaßkämpfe“, sind mir verboten. Aus Sicherheitsgründen ist mir das Benutzen von Bällen, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.a. im Schulgebäude nicht erlaubt. Zudem darf ich auch keine Schneebälle werfen.
  • Das Rauchen, das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen ist mir grundsätzlich verboten.
  • Waffen, Messer, Feuerwerkskörper u. ä. (siehe Waffenerlass) darf ich nicht mit zur Schule bringen.
  • Am Vertretungsplan werden wichtige Nachrichten ausgehängt. Dort informiere ich mich täglich.

 

 

 

Verkehr

 

Wir wollen unversehrt und ohne Stress zur Schule und wieder nach Hause fahren.

  • Ich fahre direkt zur Schule und nach Unterrichtsschluss wieder nach Hause. Umwege sind nicht unfallversichert.
  • Ich verwende die vorbereiteten Schulwege (Radwege) und halte die Straßenverkehrsordnung ein. Ich achte auf ein verkehrssicheres Fahrzeug (Fahrrad).
  • Unterwegs belästige und gefährde ich niemanden, blockiere nicht die Wege und halte sie sauber.
  • An der Schule benutze ich den für mein Fahrzeug (Fahrrad) vorgesehenen Stellplatz (Fahrradständer). Zum Schutz der Räder halte ich mich dort nur während der An- und Abfahrt auf.
  • Auf dem gesamten Schulgelände darf ich mein Zweirad nur schieben.
  • Falls ich den Schulweg mit dem Bus zurücklege, verhalte ich mich beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt respektvoll anderen gegenüber und drängele nicht.
  • Nach Unterrichtsschluss verpflichte ich mich, den erstmöglichen Bus nach Hause zu nehmen.

 

 

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind dafür da, dass die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag verwirklichen kann, dass ich meine Schulpflicht erfülle, dass die Schulordnung eingehalten wird und dass Personen und Sachen innerhalb der Schule geschützt werden. Wenn ich gegen die Schulordnung verstoße, ist jeder Lehrer angehalten, gezielte und angemessene Maßnahmen zu treffen und dabei den Ermessensspielraum verantwortungsvoll zu nutzen.

 

Ein noch zu erstellender Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkatalog wird von der Gesamtkonferenz im ersten Quartal beschlossen und anschließend öffentlich gemacht.

Die Gesamtkonferenz behält sich vor, diesen bei Bedarf zu ändern.

 

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

 

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind dazu da, dass die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag verwirklichen kann, dass jeder Schüler seine Schulpflicht erfüllt, dass die Schulordnung bzw. der Schülervertrag eingehalten wird und dass Personen und Sachen innerhalb der Schule geschützt werden.

 

Wenn ein Schüler gegen die Schulordnung verstößt, wird jeder Lehrer gezielte und angemessene Maßnahmen treffen.

 

 

Hierzu einige Beispiele:

 

Verstoß

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme

Verlassen des Schulgrundstücks Benachrichtigung der Eltern sowie ggf. ein Einsatz im Sozialdienst
Rauchen auf dem Schulgelände Benachrichtigung der Eltern sowie ggf. ein Einsatz im Sozialdienst
Schwänzen von Unterricht Benachrichtigung der Eltern, Randstunden müssen nachgeholt werden. Die Eltern werden informiert. Außerdem erfolgt eine Entschuldigung beim betreffenden Lehrer.
Wiederholtes Zuspätkommen Wer wiederholt verspätet zum Unterricht erscheint, bekommt eine Zusatzstunde Unterricht.
Vergessen der Hausaufgaben Bei ständigem Vergessen der Hausaufgaben wer­den die Eltern benachrichtigt.
Fehlende Arbeitshefte Bei wiederholt fehlenden Arbeitsheften werden die Eltern benachrichtigt.
Kaugummi kauen, essen, trinken während des Unterrichts Wer im Unterricht Kaugummi kaut oder isst und trinkt, erhält eine Zusatzaufgabe.
Spucken im Treppenhaus oder auf dem Schulhof Wer im Treppenhaus oder auf dem Schulhof spuckt, reinigt dies selbst.

 

 

Bei ernsthaften Verstößen gegen die Schulordnung, z. B. Körperverletzung, Diebstahl, erhebliche Störung des Unterrichts u. a. wird eine Klassenkonferenz einberufen, die über den Schüler und eine geeignete Erziehungsmaßnahme berät. Hierzu erscheinen auch seine Eltern. Die Klassenkonferenz kann folgende Maßnahmen beschließen:

 

  • Eintrag in die Schülerakte
  • Überweisung in die Parallelklasse
  • Ausschluss vom Unterricht
  • Überweisung an eine andere Schule (z. B. Cadenberge oder Cuxhaven)

 

[1] Auf die differenzierte Ansprache weiblicher und männlicher Personen wird aus sprachlichen Gründen

verzichtet. Als Gattungsbegriff steht „Schüler“ geschlechtsübergreifend für Schülerinnen und Schüler,

„Lehrer“ für Lehrerinnen und Lehrer.