Johann-Heinrich-Voß-Schule Otterndorf

Einblicke in das Schulleben und Angebote

Schulordnung als Schülervertrag

Die Schulordnung der Johann-Heinrich-Voß-Schule regelt das gemeinsame Miteinander in Unterricht, Schulgebäude und Verkehr.

Jeder Schüler der Johann-Heinrich-Voß-Schule ist verantwortlich für die Schulgemeinschaft und verpflichtet sich zum Einhalten folgender Regeln, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam erarbeitet haben.

Folgende Grundregeln dienen dem Ziel, eine Schulgemeinschaft zu schaffen, in der jeder konstruktiv arbeiten kann und sich wohlfühlt. Diese gelten auch im Umgang mit Schülern und Lehrkräften der anderen Schulen des Schulzentrums:

  • Ich achte und akzeptiere den Anderen.
  • Ich kommuniziere, kooperiere und entscheide mit Anderen gemeinsam.
  • Ich bin aufgeschlossen gegenüber Neuem und Anderem.
  • Ich gehe mit Kritik sachgemäß um und löse Konflikte im gegenseitigen Vertrauen.
  • Ich übernehme Verantwortung für mich selbst, für Sachen und für die Umwelt.

Die Verhaltensregeln umfassen die Bereiche Unterricht, Haus und Verkehr, ergänzt durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Unterricht

Schüler haben das Recht ungestört zu lernen, Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten. Der Klassenraum ist der gemeinsame Lernarbeitsplatz.

  • Bis zum Eintreffen der Lehrkraft verhalte ich mich ruhig auf meinem Platz (oder vor dem Klassenraum, falls dieser noch nicht aufgeschlossen ist) und halte meine Arbeitsmaterialien für den folgenden Unterricht bereit.
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Falls die unterrichtende Lehrkraft 5 Minuten nach dem Pausenzeichen nicht im Klassenraum ist, melden die Klassensprecher im Sekretariat das Fehlen. Schüler und Lehrer begründen ihre Verspätungen.
  • Versäumten Unterrichtsstoff hole ich eigenverantwortlich nach.
  • Während des Unterrichts halte ich mich an die Gesprächsregeln (zu Wort melden, zuhören, andere achten und ausreden lassen).
  • Im Unterricht ist das Kauen von Kaugummi nicht erlaubt. Essen und Trinken ist für die Pausen vorgesehen.
  • Das Handy und der Signalton von Uhren o.ä. sind ausgeschaltet.
  • Am Ende der Unterrichtsstunde wischen die dafür vorgesehenen Schüler die Tafel und lüften nach Bedarf den Klassenraum.
  • Bei Unwohlsein während der Unterrichtszeit wird die Klassenlehrkraft oder die zuständige Fachlehrkraft informiert.

Zusätzlich zu diesen Regeln kann jede Klasse gemeinsam mit der Klassenleitung eine eigene Klassenordnung aufstellen.

Hausordnung

Im Gebäude und auf dem Schulgelände gilt ein rücksichtsvolles Miteinander, um Personen und Einrichtungen vor Schaden zu bewahren.

  • Im Gemeinschaftsbereich, in den Klassenräumen und in den Fachräumen wird nichts beschmutzt oder beschmiert.
  • Das Eigentum anderer wird geachtet; Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Schäden oder Unfälle sind sofort einer Lehrkraft oder dem Hausmeister zu melden.
  • Im Schulgebäude wird nicht gerannt; während der kleinen Pause bleiben die Schüler auf der Traktetage ihres Klassenzimmers, sofern kein Fachraumwechsel ansteht.
  • Zu Beginn der großen Pause geht es zügig in den Pausenbereich.
  • In Freistunden erfolgt der Aufenthalt ruhig im Pausenbereich, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden.
  • Während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in Freistunden darf das Schulgelände aus Versicherungsgründen nicht verlassen werden. Ausnahmefälle müssen abgesprochen werden.
  • Rangeleien und „Spaßkämpfe“ sind untersagt. Bälle, Inliner, Skateboards, Kickboards u.ä. dürfen im Schulgebäude aus Sicherheitsgründen nicht benutzt werden. Das Werfen von Schneebällen ist ebenfalls untersagt.
  • Rauchen sowie das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.
  • Waffen, Messer, Feuerwerkskörper u.ä. dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden.
  • Wichtige Mitteilungen werden am Vertretungsplan ausgehängt, an dem sich Schüler täglich informieren.

Verkehr

Für den Schulweg gelten folgende Grundsätze:

  • Der Weg führt direkt zur Schule und nach Unterrichtsschluss wieder nach Hause (Versicherungsschutz).
  • Vorbereitete Schulwege (Radwege) und die Straßenverkehrsordnung werden eingehalten; es ist auf ein verkehrssicheres Fahrrad zu achten.
  • Unterwegs werden andere weder belästigt noch gefährdet, Wege bleiben frei und sauber.
  • Fahrräder werden in den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt; der Aufenthalt dort beschränkt sich auf die An- und Abfahrt.
  • Auf dem gesamten Schulgelände dürfen Zweiräder nur geschoben werden.
  • Bei der Busbeförderung ist das Verhalten beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt rücksichtsvoll. Nach Unterrichtsschluss wird der erstmögliche Bus genommen.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Sicherung des Bildungsauftrags, der Erfüllung der Schulpflicht und dem Schutz von Personen und Sachen. Bei Verstößen gegen die Schulordnung treffen Lehrkräfte angemessene Maßnahmen.

Beispiele für Maßnahmen bei Verstößen:

  • Verlassen des Schulgrundstücks: Benachrichtigung der Eltern sowie ggf. Einsatz im Sozialdienst
  • Rauchen auf dem Schulgelände: Benachrichtigung der Eltern sowie ggf. Einsatz im Sozialdienst
  • Schwänzen von Unterricht: Benachrichtigung der Eltern, Nachholen von Randstunden und Entschuldigung bei der Lehrkraft
  • Wiederholtes Zuspätkommen: Zusatzstunde Unterricht
  • Ständiges Vergessen der Hausaufgaben / Arbeitshefte: Benachrichtigung der Eltern
  • Kaugummikauen, Essen oder Trinken im Unterricht: Zusatzaufgabe
  • Spucken im Treppenhaus oder auf dem Schulhof: Eigenständige Reinigung

Bei schweren Verstößen (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, erhebliche Unterrichtsstörung) berät eine Klassenkonferenz unter Beteiligung der Eltern. Mögliche Beschlüsse sind unter anderem ein Eintrag in die Schülerakte, die Überweisung in die Parallelklasse, der Ausschluss vom Unterricht oder die Überweisung an eine andere Schule.

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